Zahnmedizinische Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Zusammenfassung 2009 lebten in Deutschland 7,1 Millionen Menschen (8% der Gesamtbevölkerung) mit anerkannter Schwerbehinderung und rund 2,34 Millionen Pflegebedürftige, wobei es teilweise Überschneidungen innerhalb der Gruppen gab. Obwohl mithilfe strukturierter Prophylaxeprogramme die Zahn- und Mun...

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Published in:Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz Vol. 54; no. 9; pp. 1073 - 1082
Main Authors: Nitschke, I., Kaschke, I.
Format: Journal Article
Language:German
Published: Berlin/Heidelberg Springer-Verlag 01-09-2011
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Description
Summary:Zusammenfassung 2009 lebten in Deutschland 7,1 Millionen Menschen (8% der Gesamtbevölkerung) mit anerkannter Schwerbehinderung und rund 2,34 Millionen Pflegebedürftige, wobei es teilweise Überschneidungen innerhalb der Gruppen gab. Obwohl mithilfe strukturierter Prophylaxeprogramme die Zahn- und Mundgesundheit der deutschen Bevölkerung insgesamt verbessert werden konnte, profitieren Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung heute noch nicht im selben Umfang von dieser Entwicklung. Sie weisen häufig infolge eingeschränkter Kooperativität, Immobilität, körperlicher und/oder geistiger Behinderung eine schlechtere Mundhygiene und damit verbunden höhere Kariesaktivität sowie schwerere Parodontalerkrankungen im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung auf. Ziel einer zukünftigen Gesundheitsversorgung sollte es sein, dass Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung eine gleich gute Mundgesundheit wie Personen ohne diese Einschränkungen aufweisen. Alle beteiligten Berufsgruppen, zum Beispiel Pflegekräfte, Leiter von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen und der medizinische Dienst sollten ein zahnmedizinisches Problembewusstsein für diese Gruppen haben und eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung im Bereich der Mundgesundheit vorweisen. Die zahnmedizinische Betreuung sollte die individuellen stomatologischen Defizite aus Behinderung, Gebrechlichkeit und Pflegebedürftigkeit ausgleichen. Um dies sicherzustellen, ist es wichtig, sowohl einen chancengleichen Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung als auch ein den individuellen Einschränkungen angepasstes zahnmedizinisches Leistungsangebot vom Gesetzgeber einzufordern.
ISSN:1436-9990
1437-1588
DOI:10.1007/s00103-011-1341-y