Welche Schulaufsicht durch den Staat? Ein Beitrag aus Straßburg zur Staatshaftung durch Unterlassen

Ein Staat, der dem systematischen sexuellen Missbrauch von Kindern tatenlos zusieht, verletzt das Recht der Kinder, vor unmenschlicher Behandlung bewahrt zu werden - auch wenn ihr konkretes Einzelschicksal dem Staat zunächst gar nicht bekannt war. Dies hat heute der Europäische Gerichtshof für Mensc...

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Published in:Verfassungsblog no. 2366-7044
Main Author: Hannah Birkenkötter
Format: Journal Article
Language:German
Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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Description
Summary:Ein Staat, der dem systematischen sexuellen Missbrauch von Kindern tatenlos zusieht, verletzt das Recht der Kinder, vor unmenschlicher Behandlung bewahrt zu werden - auch wenn ihr konkretes Einzelschicksal dem Staat zunächst gar nicht bekannt war. Dies hat heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der lang erwarteten Rechtssache O’Keeffe ./. Irland entschieden. Die Große Kammer verurteilte Irland mit elf gegen sechs Stimmen, der Klägerin insgesamt 115.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen.
ISSN:2366-7044